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Kann ich den Anwalt für die Revisionsbegründung wechseln?

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Nach Abschluss der Verhandlung vor dem Landgericht ist ein Wechsel ohne Weiteres möglich.

Wenn sich Ihr Verteidiger nicht selbst das Revisionsverfahren durchführen möchte oder Sie durch den Ausgang des Verfahrens Zweifel an Ihrem Verteidiger bekommen haben, können Sie den Anwalt für die Durchführung des Revisionsverfahrens wechseln.

Das Verfahren in der Instanz ist abgeschlossen. Mit Revisionseinlegung beginnt ein völlig neuer Verfahrensabschnitt. Im Revisionsverfahren zählen nicht die Kenntnisse aus der landgerichtlichen Verhandlung, diese haben im Revisionsverfahren keinerlei Bedeutung. Es kommt allein auf die Fachkompetenz gerade in dem hochspezialisierten Revisionsverfahren an.

Ist es nicht besser, wenn der Anwalt für das Revisionsverfahren auch in der Verhandlung war?

Die Revisionsbegründung bezieht ihren Stoff allein aus dem schriftlichen Urteil und den Verfahrensakten. Wird im Revisionsverfahren Material verwendet, das sich nicht in den Akten befindet – etwa die Erinnerung des Verteidigers, der vor dem Landgericht tätig war – so besteht eine realistische Gefahr, dass die entsprechende Revisionsrüge vom Revisionsgericht als unzulässig behandelt wird. Mit einem Wechsel des Anwalts vom Instanzverteidiger zum Revisionsverfahren sind keinerlei Nachteile verbunden, bei Wahl eines kompetenten Spezialisten können Sie nur gewinnen.

Viele Verteidiger verfügen nicht über Spezialkenntnisse im Revisionsrecht !

Sie suchen einen qualifizierten Verteidiger für das Revisionsverfahren ?

Die Kanzlei BOSSI & ZIEGERT bietet Ihnen:

Jahre Erfahrung

Seit über 30 Jahren ist RA Prof. Dr. Ziegert schwerpunktmäßig im Bereich des strafrechtlichen Revisionsrechts tätig.

Verfahren

Prof. Dr. Ullrich Ziegert hat schon über 1.000 Re­visions­ver­fahren an allen 5 Straf­se­naten des BGH durch­ge­führt.

Kompetenz

Prof. Dr. Ziegert ist Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit mehr als 20 Jahren unterrichtet er im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht, wie auch in Einzelseminaren für Rechtsanwälte, das Thema Revisionsrecht.

Die Kanzlei wird beraten durch Prof. Dr. Jürgen Detlef Kuckein, ehemaliges Mitglied eines Strafsenats am Bundesgerichtshof, der, wo dies erforderlich/ gewünscht wird, an Revisionsbegründungen mitwirkt.

Bundesweite Tätigkeit

Die Kanzlei Bossi & Ziegert ist bundesweit tätig.

Die Vorgängerkanzlei war – seit 1985 unter Mitwirkung von RA Prof. Dr. Ziegert – als eine der ersten Strafrechtskanzleien im gesamten Bundesgebiet aktiv.

Rufen Sie uns an!

089-5518080

Ein Service der Kanzlei
Bossi & Ziegert

Sophienstr.3
80333 München

Telefon: 089 – 55 18 08 – 0
Telefax: 089 – 55 18 08 – 91
E-Mail: info@bossi-ziegert.de
Internet: www.bossi-ziegert.de

Wir werden bundesweit für Sie in Revisionsverfahren tätig.