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Was bedeutet „Sperrberufung“ durch die Staatsanwaltschaft?

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Aus meiner Sicht handelt es sich dabei um eine missbräuchliche Verfahrensgestaltung. Die Staatsanwaltschaft ist mit dem erzielten Ergebnis zufrieden, weil das Urteil in etwa dem Antrag entspricht, den die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht gestellt hat.

Sie legt nur deshalb Berufung ein, weil dies auch der Angeklagte getan hat oder weil man es vom Angeklagten erwartet.

Das Ziel besteht einzig und allein darin, dem Angeklagten einen Vorteil, den das Gesetz ihm einräumt, zu nehmen. Befindet sich allein der Angeklagte in der Berufung, so gilt der Grundsatz der reformatio in peius, das Verschlechterungsverbot (§ 331 StPO). Die landgerichtliche Behandlung darf keine höhere Strafe aussprechen als jene, die das Amtsgericht gefunden hatte. Diesen Grundsatz will die Staatsanwaltschaft mit einer Sperrberufung unterlaufen. Aus diesem Grunde halte ich diese Vorgehensweise für rechtsmissbräuchlich.

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